Sehr geehrte Damen und Herren,
der deutsche Staat fördert durch Fahrtkostenzuschüsse die Berlinfahrten von Schulklassen. Wie bei allen staatlichen Zuwendungen ist dabei entscheidend, die verschiedenen Töpfe, die Antragsformalien und die Voraussetzungen der Bezuschussung genau zu kennen. Im Folgenden können wir Ihnen nur einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten geben. Für detaillierte Informationen ist eine telefonische Beratung, die wir Ihnen gerne kostenlos anbieten, unerlässlich. Bei folgenden Institutionen können Sie Fahrtkostenzuschüsse beantragen:
– beim Bundesrat
– bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Form der Bezuschussung wahrnehmen dürfen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der politischen Institution und der Entfernung zwischen Abfahrtsort und Berlin. Der Gesamtbetrag wird nach Beendigung der Klassenreise auf ein von Ihnen angegebenes Bankkonto überwiesen.
Bundesrat: Wir empfehlen Ihnen, stets einen Antrag auf Fahrtkostenzuschüsse beim Bundesrat einzureichen. Der entscheidende Vorteil: Hier erhält jeder Lehrer und jeder Schüler einen Zuschuss, jedoch nur max. 50 Personen einer Schule pro Jahr. Berechnungsgrundlage sind die bahnamtlichen Kilometer (Berechnung siehe unten). Über das Anmeldeverfahren informieren wir Sie gerne.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses
Schüler- und Auszubildendengruppen (mind. 10, max. 50
Personen) können auf Antrag Zuschüsse zu den Fahrtkosten erhalten,
wenn sie
– mind. der 9. oder einer höheren Klasse bzw. Jahrgangsstufe angehören
oder sich in einer Berufsausbildung befinden
– zwischen 15 und 25 Jahre alt und nicht erwerbstätig sind
– an einer Informationsveranstaltung beim Bundesrat (in Verbindung
mit einem Rollenspiel oder dem Besuch einer Plenarsitzung – Besuchsdauer jeweils ca. 90 Min.) teilnehmen
und zusätzlich
– an wenigstens einer weiteren staatspolitischen Informationsveranstaltung
in Berlin teilnehmen (z.B. Besuch eines Ministeriums, des Bundestags, oder auch
des ehemaligen Stasigefängnisses Hohenschönhausen).
Bundestag: Jede/r Abgeordnete des Deutschen Bundestages hat ein begrenztes Kontingent (200) an Fahrtkostenzuschüssen, die sie/er eigenverantwortlich verteilt. Viele Abgeordnete gewähren überwiegend Schulklassen einen Zuschuss. Auf Grund der hohen Nachfrage werden diese oft nur anteilig bezuschusst.
Unser Tipp: Setzen Sie sich frühzeitig mit den Büros der Abgeordneten Ihres Wahlkreises in Verbindung. Gerne teilen wir Ihnen mit, wer für Ihren Wahlkreis zuständig ist.
Folgenden Zuschüssen werden unterschieden:
Kontingent Informationsvortrag
Kontingent Plenarbesuch
Kontingent Informationsvortrag – 100 Zuschüsse
Das Standardprogramm (zugleich Zuschussbedingung) besteht aus:
a) Informationsvortrag (45 Minuten) auf der Besuchertribüne über Arbeitsweise und Zusammensetzung des Deutschen Bundestages,
b) Diskussion mit der/dem einladenden Abgeordneten,
c) auf Wunsch: Filme wie z.B. „Parlamentarische Einblicke“ oder „50 Jahre
Deutscher Bundestag“,
d) Einladung zum Essen/Imbiss im Besucherrestaurant des Paul-Löbe-Hauses. Eine Auszahlung des Essenszuschusses erfolgt nur dann, wenn das Restaurant geschlossen ist.
Als Ersatz für die Zuschussbedingung „Teilnahme am Informationsvortrag“ ist die Teilnahme an einer Führung durch die Parlamentsausstellung im Deutschen Dom möglich.
Kontingent Plenarbesuch – 100 Zuschüsse
Das Standardprogramm (zugleich Zuschussbedingung) besteht aus:
a) Teilnahme an einer Plenardebatte des Deutschen Bundestages (max. 1 Stunde),
b) Diskussion mit der/dem einladenden Abgeordneten,
c) Einladung zum Essen/Imbiss im Besucherrestaurant PLH. Eine Auszahlung des
Essenszuschusses erfolgt nur dann, wenn das Restaurant geschlossen ist.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses
Gruppen, die von Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu einem Informationsbesuch an sitzungsfreien Tagen oder zum Besuch einer Plenarsitzung eingeladen werden, können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen.
Die Gruppe muss aus mindestens 10 Personen bestehen. Eine Bezuschussung von kleineren Gruppen erfolgt grundsätzlich nicht.
Der Fahrtkostenzuschuss ist von der Gruppe mit dem Formblatt zu beantragen, das sie zusammen mit der Einladung erhält. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und an den Besucherdienst des Deutschen Bundestages (Adresse siehe Punkt Ansprechpartner) zurückzusenden. Rückfragen bezüglich der Bezuschussung richten Sie bitte ausschließlich an den Besucherdienst des Deutschen Bundestages.
Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 15 Jahre. Familien mit Kindern, die jünger als 15 Jahre sind, wird die Teilnahme gestattet.
Höhe des Zuschusses
Anreise mit der Deutschen Bahn
Bei Anreise mit der Deutschen Bahn werden pro Zuschuss die Fahrtkosten in Höhe des preisgünstigsten Gruppenspartarifs 2. Kl. (Gruppe&Spar 70), einschließlich Reservierungsentgelt erstattet, abzüglich eines Eigenanteils von 10,00 €. Aufpreise für Sprinterverbindungen, Nachtzüge/Liege- und Bettplatzreservierungen, Umbuchungs- und Stornoentgelte sowie Entgelte für den ÖPNV werden jedoch nicht erstattet. Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit von preisgünstigen Plätzen für Reisegruppen sich nach der jeweiligen Gesamtauslastung des Zuges richtet. Bitte meiden Sie, wenn möglich, bei Ihrer Reiseplanung Spitzenverkehrstage und -zeiten. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an, wir beraten Sie gerne.
Der Gruppenfahrschein ist dem Besucherdienst am Besuchstag vorzulegen.
Anreise mit dem Bus / Flugzeug
!diese Berechnung gilt immer für den Bundesrat bei allen Transportmitteln, auch mit der Bahn!
Für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses bei Anreise mit Bus oder Flugzeug werden pro Person und Kilometer 0,04 Euro auf Grundlage der bahnamtlichen Kilometer für die kürzeste Strecke vom Heimatort (zentraler Ausgangsort) nach Berlin und zurück zu Grunde gelegt.
Rechenbeispiel bei Anreise per Bus ab Stuttgart:
bahnamtliche Kilometer Stuttgart – Berlin: 681
2x 681 = 1.362 Kilometer x 0,04 € = 54,48 abzüglich Eigenanteil von 10,00€ = 44,48 € / Zuschuss
Pro Zuschuss erhält die Gruppe 44,48 €.