Generell gibt es zwei Wege um an Fahrkostenzuschüsse nach Berlin zu gelangen. Den Weg über den Bundesrat und den Weg über Abgeordnete des dt. Bundestages. In beiden Fällen wird ein Zuschuss für die An- und Abreise gewährt.
Unsere Empfehlung für Schulklassen lautet, stets zuerst einen Antrag beim Bundesrat einzureichen, weil dort die ganze Gruppe bezuschusst wird. In diesem Jahr wird ein neues Anmeldeverfahren eingeführt.
Im Zuge der Überarbeitung des Antragsverfahrens und der Zuschussrichtlinien haben sich die Länder nunmehr dafür ausgesprochen, Schüler- und Jugendgruppen, für die ein Zuschuss gezahlt werden soll, zunächst selbst auszuwählen.
Für die genauen Verfahrensweisen der einzelnen Bundesländer setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen diese für Ihr Bundesland zukommen lassen und Sie diesbezüglich beraten.
Die danach noch freien Besuchstermine mit Fahrkostenzuschuss werden nach folgendem Verfahren vergeben:
In der Zeit vom 15. bis 30. September wird unter www.bundesrat.de/zuschuss ein elektronisches Formular bereitgestellt. Dieses ist vollständig auszufüllen und elektronisch abzusenden. Der Eingang wird per E-Mail bestätigt. Damit ist der Antrag ordnungsgemäß gestellt. Andere Einsendungen (z. B. per Brief, E-Mail oder Telefax) werden nicht berücksichtigt. Je Schule/Bildungseinrichtung und Jahr kann jeweils nur noch eine Gruppe mit maximal 50 Personen gefördert werden.
Ein Zufallsgenerator trifft die Vergabeentscheidung. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens wird schriftlich mitgeteilt. Wir werden die neuen Anmelderichtlinien hier darstellen, sobald diese vom Bundesrat veröffentlicht worden sind.
Auf Grund der hohen Nachfrage bei Abgeordneten und deren limitierten Zuschüssen, werden Gruppen oft nur anteilig bezuschusst (siehe Richtlinien Bundestag).
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